| Baltic Sea |
[May. 8th, 2012|11:45 pm] |













Fotos: Janine Neumeister, Jon Kowal |
|
|
| date foo |
[Nov. 10th, 2011|10:06 am] |
While every one goes crazy about the upcoming November 11th (11.11.11) I find that today's date, 10.11.11 need not feel ashamed of itself.
Here's some fun facts about 101111:
- Not only is 101111 a prime number, its binary interpretation is also prime (1011112 = 4710). You probably know that within the first 10000 prime numbers that is only true for four of them, and now guess what!
- The first three digits, 101, and the last 2 digits, 11, make up two more of those four special prime numbers
- The hexadecimal interpretation of 101 and 11 is also prime (10116 = 25710, 1116 = 1710)
- The product of 101 and 11 (1111) is also part of the current date. Actually the product of 101 and 11 is 1111 in base 2, base 10 and base 16.
- 1111 is not prime but at least its binary interpretation is prime, which is also true for 111
- 1111 is a concatention of the prime numbers 11 with itself
- The sum of the digits in 101111 (5) is prime
- That's also true for the digits of 101 (sum 2) and 111 (sum 3)
- ...
previously. |
|
|
| Facebook ist echt unglaublich |
[Sep. 2nd, 2011|01:53 pm] |
Da hat es Heise geschafft, den Facebook "Empfehlen" Button so einzubinden, dass man keinerlei datenschutzrechtliche Bedenken haben muss, werden sie von Bigbrother Facebook gleich bedroht.
Sollte heise online der Aufforderung, den angeblichen Missbrauch abzustellen, nicht nachkommen, hätte dies eine Sperrung der Applikation zur Folge (was anhand der genutzten App-ID erfolgen würde) und könnte bei "wiederholter nicht policy-konformer Einbindung zu einem Blacklisting [der] Domain auf Facebook führen". Damit könnten dann Inhalte von heise.de nicht mehr auf Facebook geteilt werden, erklärt van de Castel die weiteren Konsequenzen. |
|
|
| Erstattung von Versandkosten bei Rücktritt von Fernabsatzverträgen |
[Aug. 31st, 2011|09:24 am] |
Ich hatte mal wieder das Glück, an einen Onlineshop zu geraten, der mit den Paragraphen zum Widerruf von Fernabsatzverträgen nicht so vertraut zu sein schien. Diesmal ging es nur um die Versandkosten (der Hinsendung), die man mir nicht erstatten wollte - außerdem fand man sich äußerst kulant, meinen Widerruf überhaupt akzeptiert zu haben, da ich die Ware ja erst recht spät zurückgesendet hatte. Entgangen war ihnen jedoch, dass ich fristgerecht per E-Mail widerrufen hatte und hierzu auch eine Bestätigung vom Shop erhalten hatte.
Damit ich den Krempel nicht jedes Mal auf's neue zusammensuchen muss, an dieser Stelle der Inhalt der kostenfreien Rechtsbelehrung, die ich dem Shop zukommen ließ:
Sehr geehrte Frau ...,
ich weiß es (wirklich) zu schätzen, dass Sie so kulant gewesen wären, die Teile auch verspätet zurückzunehmen, und ich will nun auch nicht pingelig oder besserwisserisch herüberkommen, aber laut Gesetz:
- müssen die Teile nicht innerhalb von 14 Tagen zurückgesendet werden, sondern muss die Rückgabe (der Widerruf) innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware erklärt werden - dies hatte ich erfüllt, nämlich durch fristgerechtes Absenden meiner Widerrufserklärung per E-mail - und so steht es auch in Ihren AGB, von Kulanz kann also keine Rede sein;
- gilt der Widerruf prinzipiell erstmal für alle im Vetrag enthaltenen Punkte (also auch die Versandkosten). Nur die Kosten der Rücksendung dürfen bei einem Warenwert unter 40 Euro dem Verbraucher aufgebrummt werden. Hierzu gibt es übrigens auch ein Urteil des europäischen Gerichtshof vom 15. April 2010.
Hierzu zitiere ich Ihnen gern folgende Gesetzesstellen aus dem BGB:
§ 355 BGB:
"(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage [...]
(3) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird."
Dies wird dann jedoch durch §312d BGB Absatz 2 für den Versandhandel konkretisiert:
§ 312d BGB Absatz 2:
"Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 3 Satz 1 [...] bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger"
§ 357 BGB Absatz 2:
"Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt"
§ 360 BGB:
"(1) Die Widerrufsbelehrung muss deutlich gestaltet sein und dem Verbraucher entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine wesentlichen Rechte deutlich machen. Sie muss Folgendes enthalten:- einen Hinweis auf das Recht zum Widerruf,
- [...]"
Ich habe die Gesetze jetzt natürlich nicht vollständig zitiert, Ihnen aber die Links zum Nachlesen dazugeschrieben.
Sollten Sie den Satz zu den Versandkosten in den AGB tatsächlich so gemeint haben, wie Sie ihn gerade ausgelegt haben, ist die Klausel der AGB und ihre Widerrufsbelehrung als ungültig zu erachten, da Sie in ihrer Widerrufserklärung nicht wie in § 360 BGB verlangt, den vollständigen Widerruf des Vertrags gestatten. In diesem Fall kommt § 355 BGB Absatz 4 zur Geltung:
"Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht entsprechend den Anforderungen des § 360 Abs. 1 über sein Widerrufsrecht in Textform belehrt worden ist"
In diesem Fall bestünde also unbefristetes Widerrufsrecht.
In der Rechtssache C-511/08 des europäischen Gerichtshofs wird speziell der Punkt der Versandkosten behandelt und somit sämtlicher Raum für Missverständnisse beseitigt. In den Leitsätzen zum Urteil steht hierzu: "Die genannten Bestimmungen gestatten es dem Lieferer nur, dem Verbraucher im Fall des Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren aufzuerlegen. Sollten dem Verbraucher auch die Kosten der Zusendung in Rechnung gestellt werden, liefe eine solche Belastung, die zwangsläufig geeignet ist, ihn von der Ausübung des Widerrufsrechts abzuhalten, der Zielsetzung von Art. 6 zuwider."
[...]
|
|
|
| Fritzbox 7390 LAN Problem gelöst |
[Aug. 17th, 2011|01:22 am] |
Habe vor einiger Zeit so ne schicke Fritz!Box 7390 Fon gekauft, und damit so einige Probleme behoben, die ich in der alten Installation hatte, nämlich:- mein alter Router stürzte öfter mal ab
- mein IP-Telefon stürtzte auch gern mal ab
Die Fritzbox routet nun zuverlässiger und übernimmt auch noch die Funktionalität des IP-Telefons.
Gerade, ich bin so am Surfen am PC, hängt auf einmal meine Internetverbindung und die Fritzbox lässt sich nicht mehr über das LAN erreichen. Der Laptop kann sich noch per Funk verbinden, übers LAN geht's aber auch nicht. Ein ähnliches Problem hatte ich letztens schonmal und das ist natürlich echt ärgerlich, nicht nur weil das Internet dann nicht mehr geht sondern auch das Telefon wieder nicht, weil mein lokaler Telefonserver nun offline ist.
Über einen Forumsbeitrag bin ich nun drauf gestoßen, dass es im Menü der Fritzbox eine Einstellmöglichkeit der Netzwerkperformance für die einzelnen Ports gibt. Das ist unter "System->Energiemonitor->Einstellungen" zu finden - dort hätte ich von selbst nie nach Konfigurationen für die Netzwerkports gesucht! Dort sind LAN-Anschlüsse standardmäßig auf "automatisch erkennen (green mode)" konfiguriert. "green mode" bedeutet wohl, dass der Port nur 100 Mbit/s liefert - echt super bei einem Gerät, das groß mit Gbit-LAN wirbt, dies aber offenbar nicht out-of-the-box liefert. "automatisch erkennen" bedeutet scheinbar, dass die Fritzbox auch mal entscheidet, dass da gar kein Netzwerk dran ist, obwohl dem so ist.
Unter "Energieverbrauch" wird auch angezeigt, welche Netzwerkports in Benutzung sind - wirklich bescheuert, solch wesentliche Funktionen für's Debugging eines Netzwerks nicht im Bereich fürs Heimnetz wenigstens zu verlinken. Der LAN-4-Port, an dem mein Heimnetz hängt, wird witzigerweise als nicht in Benutzung angezeigt.
Wenn ich die Einstellung des Ports von "automatisch erkennen (green mode)" auf "immer" ändere, funktioniert plötzlich das Netzwerk wieder. Hoffentlich bleibt das nun auch dabei! |
|
|
| weather flash |
[Aug. 9th, 2011|10:27 am] |
There's got to be nothing better than enjoying a shiny Scottish morning, swimming in a cold and lonely lake up in the highlands.
That's about what I thought as I dove into the water of the not-so-crowded outdoor pool in Kreuzberg at the heart of Berlin. You can probably guess what I was missing?! - the rain. What's wrong with the weather forecast these days? |
|
|
| navigation |
| [ |
viewing |
| |
most recent entries |
] |
| [ |
go |
| |
earlier |
] |
| |
|
|